25 Jahre

Fahrrad und Touristikcenter
Bodo Butzke
Schwedt

unsere AGB



1. Anmeldungen und Zahlungsbedingungen
Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen. Die verbindliche Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Mit der Anmeldung ist der Abschluss eines Reisevertrages von Ihnen verbindlich vereinbart. Nach der schriftlichen Bestätigung/ Rechnung wird der Vertrag für beide Seiten bindend. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises ist spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung zu zahlen. Wird der Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet, sind wir berechtigt, den reservierten Platz an einen anderen Interessenten zu vergeben. In diesem Falle ist jedoch eine Bearbeitungs- gebühr von 40,00 Euro zu entrichten. Die jeweilige Restzahlung muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reisebeginn beglichen sein. Erfolgt die Buchung kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Reisepreis sofort fällig. Ist bis zum Reiseantritt der komplette Reisepreis noch nicht auf dem Konto des Fahrrad & Kanufahrradverleihs Bodo Butzke eingegangen, wird der Termin neu vermittelt.

2. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Muss der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so hat er bis zu 30 Tagen vor Fahrtbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10% des Teilnehmerpreises zu zahlen, mindestens aber 40,00 Euro. Bei späterem Rücktritt werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt: 29. - 15. Tag 50%, 14. - 3. Tag 75%, bei späterem Rücktritt 100% der Teilnahmekosten. Kann der Veranstalter aufgrund einer Warteliste für Ersatz sorgen, fallen 40,00 Euro Rücktrittsgebühren an. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen; für den Eingang ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Da unabhängig von den Ursachen, die zum Rücktritt führen, Rücktrittskosten berechnet werden, wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen.

3. Rücktritt des Veranstalters
Für den Veranstalter besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters, zu geringer Teilnehmerzahl etc. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig - evtl. telefonisch - zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.

4. Haftung und Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Charakter unserer Reisen bedingt, dass nicht immer alles vorgeplant werden kann, wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen erforderliche Abänderungen des Reiseroutenverlaufs vorzunehmen. Die Haftung des Veranstalters ist nach Maßgabe § 651h BGB auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigen- verschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reiseleitung nicht Folge geleistet wurde. Jeder Teilnehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass unsere Aktivitäten gewisse typische Risiken innewohnen, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. So werden z.B. für Verspätungen und Wetterbehinderungen keine Haftung übernommen. Für Zuspätkommen oder Nichterscheinen der Teilnehmer am Treffpunkt haftet der Veranstalter nicht. Für eventuelle Schäden während des Hotelaufenthaltes haftet das Hotel bzw. der Betreiber der Unterkunft.

5. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reise-Versicherungs- Pakets. Damit sind Sie in folgendem Umfang versichert:

1. Reise-Krankenversicherung
2. Reiseunfall-Versicherung
3. Reisehaftpflicht-Versicherung
4. Reisegepäck-Versicherung

Auf Wunsch können wir Ihnen ein solches Versicherungs-Paket anbieten.
Jeder Schaden ist sofort und schriftlich zu melden.


6. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen den entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei der Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, das zur Ausfertigung einer entsprechenden Bestätigung berechtigt ist.

7. Leihweise Überlassung der Ausrüstung
Die Kanu-Ausrüstung (Kanu, Paddel, Rettungsweste, etc.), Räder oder Ausrüstungsgegenstände werden den Teilnehmern leihweise zur Verfügung gestellt. Für abhandengekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigungen unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände haftet der Teilnehmer in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

8. Sonstiges
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reisever- anstalter steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheits- vorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzu- leiten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Zur Abreise sind mitzubringen: mindestens 6 Monate gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und evtl. Reiseversicher- ungsunterlagen.

9. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Ab- schluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Fahrrad & Touristikcenter Bodo Butzke
Kietz 11
16303 Schwedt/Oder

Telefon: 03332 - 839500
e-mail: rad-kanu@swschwedt.de